Ein Sammelsurium aus dem angebrochenen Leben

Schhauihnenindiefresse

In den letzten Tagen gab es einige schöne Blogbeiträge in der großen weiten Welt des Zwischennetzes. Auf der einen Seite benannte Trainer Baade Grundlagen der Leidensfähigkeit des geneigten Fußballfans am Rande des Abgrunds, es dürfte sich hierbei um einen Referenztext handeln. Nun hat heute Stefan vom Blog-G nachgelegt. Er stellt die durchaus berechtigte Frage, inwiefern die Strafe Dresdens ob der Fanverfehlungen vor dem Pokalspiel in Dortmund in Relation zur Hoffenheimer Tröte steht, die bekanntlich keine Sanktionen nach sich zog. Stefan schreibt:

So urteilt der DFB wenn es gegen den Turnverein aus Sinsheim geht.

Man darf also unterstellen, dass Dynamo Dresden von allen Aktionen seiner Fans in Kenntnis gesetzt ist, diese in Kauf nimmt, während der Turnverein nichts davon weiß, was die eigenen Mitarbeiter so im eigenen Stadion anstellen.

Wurde Dynamo zunächst aus dem Pokalwettbewerb der nächsten Saison ausgeschlossen, so revidierte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes das Urteil und bestimmte, dass Dynamo nun das Heimspiel gegen Ingolstadt ohne Zuschauer austragen muss und zudem kein Gästekontingent für die Partie bei der Eintracht erhält. Der Einnahmeausfall ist der Eintracht zu erstatten. Zusätzlich wurde Dynamo zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verdonnert.

Natürlich liegt die Frage auf der Hand, wie es nun zu vermeiden ist, dass sich Fans von Dynamo auf andere Art und Weise Tickets für das Spiel organisieren, und wie die Polizei und Sicherheitsdienst mit den Unwägbarkeiten umzugehen gedenkt. Immerhin dürften die Dresdner nicht organisiert und damit kontrollierbar anreisen. Zumal Eintracht Frankfurt, die mit den Vorfällen und dem Urteil in keiner Verbindung steht, sich nun diversen Problemen ausgesetzt sieht. Dies beginnt beim Ticketing und endet damit, dass sich sicherlich Fans von Dynamo im Stadion aufhalten werden, wo auch immer. Eine Gesinnungsprüfung beim Ticketerwerb, sei es online oder vor Ort kann nicht die Lösung sein. Und die Herkunft eines Fans muss nicht zwingend für seine fußballerische Heimat sprechen. Bitter ist natürlich, dass ein Spiel zweier Mannschaften, die stets auf einen stimmgewaltigen Anhang zählen dürfen nun offiziell ohne Gästefans über die Bühne gehen wird. Vor allem, weil auch etliche Gästefans bestraft werden, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen. Für diejenigen aber, die sich nicht benehmen können oder konnten sollten im Grunde rechtstaatlich Mittel bereit stehen, um begangene Straftaten adäquat zu sanktionieren. Und da sind wir wieder bei Stefans Frage, wie es sein kann, dass ein Verein haftbar gemacht werden kann, für Vorfälle außerhalb eines Stadions, während ein anderer straffrei ausgeht für Vorfälle im eigenen Stadion.

Zur Erbauung sei hier an den Offenbacher Willi Konrad erinnert, der in den frühen Siebzigern in den Bundesligaskandal verwickelt war, später die Südamerikareise der FSV-Frauen mitorganisiert hat, wobei auf unerklärliche Weise einige Taler verschwunden sind und der in den 90ern die rechte Hand von Rolf-Jürgen Otto gewesen ist, damals, als dieser Prädident von Dynamo Dresden war.

 

2 Kommentare

  1. Yogi

    Gut und Böse wird berücksichtigt. Traditions Sport Verein 1899 Hopp macht nix böses, DD nix gutes:-)
    ganz im Ernst, hast du wirklich erwartet das es irgendwelche Konsequenzen für Dietmar`s Spielzeug gibt?
    Warte mal auf die Strafe für die „Choreo“ beim Düsseldorfer Spiel!

    Grüsse Yogi

  2. Beve

    Ne Yogi, wirklich erwartet habe ich das nicht. Aber gut, man kann nur dagegen anschreiben, obs was nutzt weiß ich nicht. Die Strafe aus Düsseldorf wird kommen, sollte sich jedoch im Rahmen halten. Hoffentlich.

    Viele Grüße

    Beve

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